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Veröffentlicht am 2025-10-06T17:58:19

Kölsch, Reinheitsgebot und ein kölscher Skandal: Bier-Gesetze, die älter sind als Bayern

Wer glaubt, das Deutsche Reinheitsgebot sei eine bayerische Erfindung, der hat wohl noch nie mit einem echten Kölner am Tresen diskutiert. Denn während die Bayern im 15. Jahrhundert noch an ihrer Weißwurst kauten, hatten die Kölner längst den Braukompass gesetzt – und zwar Richtung Reinheit, Geschmack und Qualität. Zeit, das Reinheitsgebot mal ordentlich zu „exposen“ und zu zeigen, warum Köln beim Bierbrauen schon immer vorne mit dabei war.

Kölner Reinheitsgebot: 1412 und die kölsche Vorreiterrolle

Lange bevor Wilhelm IV. in Bayern das berühmte Reinheitsgebot ausrief, machte der Kölner Stadtrat schon 1412 Nägel mit Köpfen: Für kölsches Bier durften laut Ratsbeschluss nur Hopfen und Malz als Zutaten verwendet werden – Wasser und Hefe waren damals selbstverständliche Bestandteile des Brauprozesses, auch wenn man sie noch nicht als solche verstand. Damit war Köln der Zeit mehr als 100 Jahre voraus.

Während im Rest des Reiches noch mit allerlei Kräutern und dubiosen Zutaten experimentiert wurde, setzten die Kölner schon auf Klarheit im Glas und im Gesetz.

Kleine Randnotiz für Besserwisser: Damals wurde in Köln noch viel Grutbier gebraut – ein mit Kräutern gewürztes Bier, das irgendwann vom Hopfen verdrängt wurde. Ab Anfang des 15. Jahrhunderts wurde dann auch in Köln der Hopfen zum Standard – und das berühmte Keutebier geboren.

Das bayerische Reinheitsgebot: Geklaut bei den Kölnern?

1516 kam dann das große bayerische Reinheitsgebot – ein Gesetz, das heute als Ursprung der deutschen Bierkultur gilt. Doch die Zutatenliste war nahezu identisch mit der Kölner Regel von 1412.
Wer hier wohl bei wem abgeschrieben hat? Während die Bayern das Reinheitsgebot als Meilenstein feiern, schmunzeln die Kölner leise ins Kölschglas und wissen:
„Wir waren schneller!“

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Kölsch-Konvention: Warum Kölsch heute das einzige obergärige Bier mit Reinheitsgebot-Pflicht ist

Jetzt wird’s juristisch spannend: Während viele obergärige deutsche Biere heute nach dem Reinheitsgebot gebraut werden können, gibt es nur eine Biersorte, die es muss: Kölsch!

Die Kölsch-Konvention von 1985 schreibt vor, dass Kölsch ausschließlich nach dem Reinheitsgebot gebraut werden darf – und zwar als helles, hopfenbetontes, blankes, obergäriges Vollbier.

Dazu kommt: Kölsch ist nicht nur eine Biersorte, sondern auch eine geschützte geografische Angabe (g.g.A.). Das heißt: Nur Bier, das in Köln gebraut wird und den Regeln der Konvention entspricht, darf sich Kölsch nennen.

Fun Fact (um ein für alle Mal mit einem Märchen aufzuräumen):
Nein – man darf Kölsch nicht nur dort brauen, wo man den Kölner Dom sehen kann.
Allerdings dürfen einige Brauereien außerhalb Kölns dank Bestandsschutz weiterhin Kölsch brauen, wenn sie schon vor 1985 am Markt waren. Heute sind das noch Bischoff Kölsch und Zunft Kölsch

Trotzdem gilt: Wer heute eine neue „Kölsch“-Brauerei außerhalb der Domstadt aufmachen will, hat Pech gehabt – der Name ist streng geschützt.

Kölsch: Mehr als nur ein Bier – ein Stück kölsche Identität

Kölsch ist nicht einfach nur ein Getränk. Es ist Lebensgefühl, Brauchtum und ein Stück Heimat im Glas. Die Geschichte reicht von den ersten Brauern im Mittelalter über das legendäre „Wieß“ (den naturtrüben Vorläufer des Kölsch) bis hin zu den modernen Brauhäusern, die heute noch nach den alten Regeln brauen.

Und während in anderen Städten das Reinheitsgebot eher als Option gesehen wird, ist es für Kölsch Gesetz. Das macht den Unterschied – und erklärt, warum das Kölschglas immer ein bisschen voller ist: mit Geschichte, Stolz und natürlich Geschmack.

Fazit: Köln – wo Biergeschichte lebendig bleibt

Wer das nächste Mal ein frisches Kölsch genießt, kann mit Stolz sagen:
Hier steckt mehr drin als nur Hopfen, Malz, Wasser und Hefe – nämlich über 600 Jahre kölsche Brautradition und ein Reinheitsgebot, das älter ist als der bayerische Biermythos.

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